Stromanbieter wechseln - worauf muss ich achten?

Stromanbieter wechseln – worauf muss ich achten?

Den Stromanbieter zu wechseln geht schnell und kann sich lohnen. Statistisch gesehen, zahlt jeder dritte zu viel für seinen Strom. Haben Sie Ihren Stromversorger nicht selbst ausgewählt, dann sind Sie in die sogenannte Grundversorgung aufgenommen. Die örtlichen Stadtwerke beliefern Ihren Haushalt mit dem Grundtarif. Doch Sie haben die freie Wahl und können sich bei einem anderen Anbieter einen passenden Tarif aussuchen. Der Wechsel geht schnell und ist – beim Grundversorger – sogar jederzeit möglich. Die Kündigungsfrist beträgt hier nur zwei Wochen.

Wechselwillige suchen meist auf großen Vergleichsportalen nach einem günstigen Anbieter. Das funktioniert sehr gut, wenn Sie ein paar Dinge beachten. Nehmen Sie nicht den erstbesten Anbieter, die große Auswahl wirkt verwirrend. Vereinbaren Sie keine zu lange Laufzeit, denn Strompreise verändern sich laufend. Die Erstlaufzeit sollte zwölf Monate nicht übersteigen. Dann den Vertrag am besten nur um einen Monat verlängern. So lässt sich der Kontrakt schnell beenden, wenn die Strompreise sinken.

Die Kündigungsfrist sollte maximal sechs Wochen betragen, je kürzer desto besser. Übrigens haben Sie immer ein Sonderkündigungsrecht, wenn der Tarif teurer wird. Höhere Preise muss Ihnen der Versorger rechtzeitig ankündigen. Lesen Sie daher jedes Schreiben Ihres Stromversorgers – auch die Jahresabrechnung – sorgfältig durch.

Neukundenbonus, Sofortbonus… Boni für Neukunden wirken attraktiv, müssen aber gründlich geprüft werden. Der Bonus gilt für das erste Jahr, der Vertrag jedoch läuft länger. Ein Tarif mit hohen Strompreisen pro Kilowattstunde ist – ohne Boni – im zweiten Jahr vielleicht nicht mehr attraktiv.

Achten Sie auf eine Preisgarantie. Die Preisgarantie muss umfassend sein, alle Bestandteile enthalten und mindestens zwölf Monate gelten. 80% des Preises bestehen aus Netzentgelt, Umlagen und Steuern. Steigen diese Ausgaben, steigt auch der Tarif. Auch hier muss der Versorger die Erhöhung ankündigen, in der Grundversorgung sogar sechs Wochen im Voraus. Genug Zeit für Sie, zu reagieren und das Sonderkündigungsrecht auszuüben. Sie sind bei einer Tariferhöhung nicht an die vertraglich vereinbarte Kündigungsfrist gebunden.

Lesen Sie sich Kundenbewertungen durch. Zahlreiche, ähnliche Beschwerden wie drastische Preiserhöhungen, nicht ausgezahlte Boni oder fehlende/unpünktliche Abschlussrechnungen, sind ein Alarmzeichen. Keinesfalls einen Anbieter wählen, der nachweislich gegen das Energierecht verstoßen hat oder gegen den Klagen von Verbraucherschützern anhängig sind.

Kontrollieren Sie, ob im Vertrag eine viel höhere Abschlagszahlung steht, als im Portal beworben wurde. Ist die monatliche Abschlagszahlung höher als der tatsächliche Verbrauch, bekommen Sie das Guthaben zwar mit der Jahresabrechnung ausgezahlt. Aber wenn der Anbieter bankrott geht, haben Sie Schwierigkeiten, Ihr Geld wiederzubekommen.

Prüfen Sie bei allen Portalen die voreingestellten Filter und setzen Ihre Prioritäten selbst. Legen Sie beispielsweise die maximale Vertragsdauer auf zwölf Monate fest. Möchten Sie einen mehrjährigen Tarif, dann schalten Sie die Bonuszahlungen aus. So sehen Sie auf den ersten Blick den tatsächlichen Preis pro Kilowattstunde. Stellen Sie zwölf Monate Preisgarantie ein. Vergessen Sie den örtlichen Grundversorger nicht, manchmal sind die Grundtarife nicht über Portale abzuschließen.

Die Kündigung beim alten Versorger macht in der Regel der neue Anbieter. Selbst kündigen müssen Sie nur, wenn kurzfristig eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss oder Sie Ihr Sonderkündigungsrecht ausüben wollen. Zum Schluss: beim Stromanbieter wechseln kann nichts schief gehen. Wenn der Wechsel nicht funktioniert, beliefert Sie der örtliche Versorger weiter mit Strom.

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